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Tschechien (amtlich Tschechische Republik, tschechisch Česká republika hören?/i beziehungsweise Česko) ist ein Staat in Mitteleuropa und grenzt an Deutschland (810 km) im Westen und Nordwesten, an Polen (762 km) im Norden, die Slowakei (252 km) im Osten und Österreich (466 km) im Süden. Tschechien umfasst traditionell die drei historischen Länder Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien. Die Amtssprache ist tschechisch.[3] Die Tschechische Republik entstand am 1. Januar 1993 als Nachfolgestaat der Tschechoslowakei. Der Staat wurde 1999, acht Jahre nach Auflösung des Warschauer Pakts, Mitglied der NATO und trat am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei.
Geographie
Tschechien, ein Binnenstaat, hat durch seine Randgebirge eine topografisch klare Gliederung: es besteht aus mehreren Beckenlandschaften, die von Gebirgen umgeben und unterteilt werden. Deswegen sagt man zum Beispiel in Oberösterreich „ich fahre ins Böhmische hinein“ – und nicht hinüber. An der Südwestgrenze Tschechiens liegt der Böhmerwald (Šumava, 1.000 bis 1.400 m), im Nordwesten das Erzgebirge (Krušné hory, Keilberg 1.244 m) und im Norden die Sudeten (Sudety), welche im Riesengebirge (Krkonoše) mit der Schneekoppe (Sněžka) 1.602 m erreichen. Südöstlich des Erzgebirges breitet sich zu beiden Seiten der Elbe (tschech. Labe) das Böhmische Mittelgebirge aus. Böhmen und Mähren werden durch die niedrige Böhmisch-Mährische Höhe (600 bis 800 m) voneinander getrennt. Mähren hat im Osten Anteil am Karpatenvorland und im Süden am Wiener Becken. Seine Ostgrenze zur Slowakei bilden die Beskiden und Weißen Karpaten und die March, und nur die Südgrenze zu Niederösterreich bildet großteils ein Fluss – die stark mäandrierende Thaya (Dyje). Auf den Gipfeln vom Böhmerwald, Böhmischen Mittelgebirge, den Beskiden und dem ersten Ausläufer der Karpaten verläuft die Europäische Wasserscheide. Die Beckenlandschaften sind sehr fruchtbar. So wird in Böhmen, vor allem im Saazer Becken, Hopfen angebaut (Böhmen ist eines der traditionellen Bierbrauerländer), in Mähren wird Wein angebaut. Tschechien liegt in der gemäßigten Temperaturzone der Erde. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 7,9 °C bei milden Wintern (Februar: 0,5 °C) und kühlen Sommern (Juni: 18,6 °C). Die Jahresniederschlagssumme beträgt 508 mm in Prag; ein relativ geringer Wert aufgrund der Lee-Lage östlich beziehungsweise südöstlich des Böhmerwalds, des Oberpfälzer Walds und des Erzgebirges.
Größte Städte Stadt Region Einwohner 1. März 2001 Einwohner 30. Juni 2010 Praha (Prag) hl.m.Praha (Hauptstadt Prag) 1.169.106 1.249.026 Brno (Brünn) Jihomoravský (Südmährische) 376.172 371.399 Ostrava (Ostrau) Moravskoslezský (Mährisch-Schlesien) 316.744 306.006 Plzeň (Pilsen) Plzeňský (Pilsen) 165.259 169.935 Liberec (Reichenberg) Liberecký (Reichenberg) 99.102 101.625 Olomouc (Olmütz) Olomoucký (Olmütz) 102.607 100.362 Ústí nad Labem (Aussig an der Elbe) Ústecký (Aussig) 95.436 95.477 České Budějovice (Budweis bzw. Böhmisch Budweis) Jihočeský (Südböhmische) 97.339 94.865 Hradec Králové (Königgrätz) Královéhradecký (Königgrätz) 97.155 94.493 Pardubice (Pardubitz) Pardubický (Pardubitz) 90.668 90.778 Havířov Moravskoslezský (Mährisch-Schlesien) 85.855 82.896 Zlín (Zlin) Zlínský (Zlin) 80.854 75.714 Kladno Středočeský (Mittelböhmischen) 71.132 69.938 Most (Brüx) Ústecký (Aussig) 68.263 67.518 Karviná (Karwin) Moravskoslezský (Mährisch-Schlesien) 65.141 61.948 Frýdek-Místek (Friedeck-Mistek) Moravskoslezský (Mährisch-Schlesien) 61.400 58.582 Opava (Troppau) Moravskoslezský (Mährisch-Schlesien) 61.382 58.440 Děčín (Tetschen) Ústecký (Aussig) 52.506 52.260 Karlovy Vary (Karlsbad) Karlovarský (Karlsbad) 53.358 51.320 Jihlava (Iglau) Vysočina (Hochland) 50.702 51.222 Teplice (Teplitz) Ústecký (Aussig) 51.060 51.208 Chomutov (Komotau) Ústecký (Aussig) 51.007 49.795 Přerov (Prerau) Olomoucký (Olmütz) 48.335 46.254 Jablonec nad Nisou (Gablonz an der Neiße) Liberecký (Reichenberg) 45.266 45.328 Prostějov (Proßnitz in Mähren) Olomoucký (Olmütz) 48.159 45.324 Mladá Boleslav (Jungbunzlau) Středočeský (Mittelböhmische) 44.255 44.750
Verwaltungsgliederung Tschechiens Das Staatsgebiet Tschechiens umfasst die drei historischen Länder Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien. Der Art. 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Gemeinden (obec), welche sog. elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten sind, und in Regionen (kraj), welche sog. höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten sind. Die 14 höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz zum 1. Januar 2000 errichtet. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der okresy und das Stadtgebiet Prags definiert.
Flugverkehr Wichtige tschechische Verkehrsflughäfen sind Prag (12,6 Millionen Passagiere im Jahr 2008), Brünn, Ostrava und Karlsbad. Die meisten Hauptstädte der Regionen können über Sportflugplätze angeflogen werden. Den innerstaatlichen Flugverkehr betreibt die Fluggesellschaft ČSA auf der Strecke Prag, Ostrava, Brünn und Karlsbad. Man kann ebenfalls die Charter-Fluggesellschaften nutzen, die Aussichtsflüge oder den Verkehr mit kleinen Flugzeugen in viele Orte Tschechiens anbieten.
Radfahren In den Hauptzentren des Fremdenverkehrs und in den Städten wird ein ausgedehntes Radwegenetz ausgebaut, dort kann man auch Straßenräder oder Mountainbikes leihen. Eine Anzahl europäischer Radwege durchquert Tschechien. Viele Radwege führen durch hügeliges Terrain, wie etwa die vielen Routen im Böhmerwald, die weiter in den Bayerischen Wald führen. Fahrrad fahren ist in Tschechien weit verbreitet, in den letzten Jahren wurde daher intensiv an einem nationalen Radnetz gearbeitet. Eine landesweit einheitliche Ausschilderung mit gelben Radweg-Schildern und nummerierten Radwegen ist Fahrradtouristen sehr hilfreich.
Grundvorschriften im Straßenverkehr Seit dem 1. Juli 2006 muss ganzjährig mit Licht gefahren werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen betragen innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h und auf den Autobahnen 130 km/h. Kinder bis 36 kg oder kleiner als 150 cm müssen während der Fahrt durch einen Kindersitz gesichert werden. Es gilt 0 Promille, das bedeutet absolutes Alkoholverbot beim Lenken von Fahrzeugen. Telefonieren ist dem Lenker während der Fahrt nur mit einer Freisprechanlage erlaubt. Die Sicherheitsgurte müssen während der ganzen Fahrt angelegt sein. Motorradfahrer und ihre Mitfahrer sind verpflichtet, Motorradhelme zu tragen. Es sind stets Ersatzglühlampen für vorne und hinten mitzuführen. Warnwestenpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
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